Gespenster Führungen in Wien





Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Fragen zu unserer Führung haben oder eine Sonderführung bestellen möchten, schreiben Sie uns bitte an . Telefonische Auskunft erhalten Sie unter +43 1 966 02 61 beim Wiener Reiseveranstalter City Tours.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Je nachdem, ob Sie an einem öffentlichen Termin unserer Wiener Gespensterführung teilnehmen oder einen privaten Führungstermin buchen möchten, gelten für die Teilnahme an der Stadtführung Geister, Gespenster und Vampire - gruseliges Wien unterschiedliche Geschäftsbedingungen. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die jeweils anwendbaren Geschäftsbedingungen für beide Fälle. Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an . Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie hier.


Allgemeine Bestimmungen

Sowohl für öffentliche als auch für private Führungstermine gelten folgende Bestimmungen:

  • Copyright: Konzeption, Text und Route sämtlicher Führungen sind geistiges Eigentum von Alexander Ehrlich und unterliegen internationalem Urheberrechtsschutz. Die Führung "Geister, Gespenster, Vampire – gruseliges Wien" ist ein beim Österreichischen Markenregister eingetragener Markenname und darf nur von beziehungsweise im Namen und Auftrag von Alexander Ehrlich durchgeführt werden. Die Verwendung der Führung im Ganzen oder in Teilen zu Zwecken der gewerblichen Nutzung und / oder der Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung des Autors.
  • Durchführung: Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei den Unternehmen AHRE Austria Guide und City Tours GmbH um Veranstalter bzw. Vermittler von Stadtführungen in Österreich durch staatlich geprüfte Fremdenführer handelt. Die angebotenen Leistungen werden von rechtlich und fachlich qualifizierten Personen durchgeführt, welche vom Unternehmen dazu befugt worden sind. Daher besteht kein Anspruch darauf, daß die vereinbarte Leistung von der physischen Person Alexander Ehrlich durchgeführt wird, es sei denn dies ist im konkreten Auftrag ausdrücklich vereinbart worden. Nähere Information über unser Fremdenführer Team finden Sie hier.
  • Haftung: Für alle Dienstleistungen von AHRE Austria Guide gilt, daß eine Teilnahme ausnahmslos auf eigene Gefahr erfolgt und keinerlei Haftung für Personen – und/oder Sachschäden übernommen werden kann. Die Haftungsbestimmung des § 1295 iVm § 1294 ABGB, welche eine rechtswidrige Schadenszufügung voraussetzt, bleibt davon unberührt. Die Haftung des Unternehmens für das Verschulden der Erfüllungsgehilfen besteht im Rahmen des § 1313a ABGB. Es besteht daher nur eine Haftung für schädigende Handlungen des Erfüllungsgehilfen, die mit der Erfüllung in einem inneren Zusammenhang stehen.
  • Gewährleistung: Im Falle von Mängeln der vereinbarten Leistung, gelten die dafür maßgeblichen Bestimmungen des ABGB.
  • Teilnahmebedingungen: Das Mitschreiben sowie die Anfertigung von Film- und Tonaufnahmen sind während der Dienstleistungen nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch AHRE Austria Guide. Das Mitführen von Waffen und anderen, für Leib und Leben gefährlichen Gegenständen und Substanzen, ist während der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht gestattet. Sollte es während der Durchführung der Dienstleistung zu Störungen seitens des Kunden kommen, indem z.B. Personen, welche die Dienstleistung in Anspruch nehmen, andere Teilnehmer durch ihr Verhalten belästigen, oder den reibungslosen Ablauf des Programms trotz mehrmaliger Abmahnung durch den Fremdenführer behindern, so haben die störenden Personen bei entsprechender Aufforderung durch den Fremdenführer den Ort der Leistungserbringung zu verlassen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Führungsentgelts.
  • Reklamationen: Reklamationen bedürfen der Schriftform und müssen AHRE Austria Guide binnen vier Wochen nach Ende der betreffenden Dienstleistung zur Kenntnis gebracht werden (ausschlaggebend ist das Datum des Einlangens). Spätere Reklamationen können leider nicht berücksichtigt werden.
  • Rechtswahl: Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie auf sämtliche Verträge, die mit dem Unternehmen geschlossen werden, ist ausschließlich das geltende österreichische Recht anzuwenden. Zur Regelung von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dessen Vertragspartnern sind ausschließlich die sachlich und örtlich zuständigen Gerichte in Wien berufen.
  • Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.

Sonderbestimmungen für öffentliche Termine

Für öffentlich ausgeschriebene Führungstermine gelten folgende Sonderbestimmungen:

  • Mindestteilnehmerzahl: wir garantieren Ihnen eine Durchführung der Stadtführung "Geister, Gespenster und Vampire - gruseliges Wien" ab einer Mindestteilnehmerzahl von drei voll zahlenden Personen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl bis 5 Minuten nach dem ausgeschriebenen Führungstermin nicht erreicht worden sein, steht es dem eingesetzten Fremdenführer frei, die Führung entweder auch mit weniger Personen durchzuführen oder die Führung nicht durchzuführen. Bei Nichtzustandekommen einer ausgeschriebenen Führung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl hat der Kunde keinerlei Ansprüche gegen AHRE Austria Guide bzw. die City Tours GmbH.
  • Höchstteilnehmerzahl: nicht jeder Fremdenführer kann eine große Gruppe so führen, daß jeder Teilnehmer der Führung deren Inhalt hören und verstehen kann. Deshalb liegt es im Ermessen des einzelnen Fremdenführers, bis zu welcher Gruppengröße er Führungskarten verkauft. Alle unsere Fremdenführer führen ohne Schwierigkeiten Gruppen bis zu einer Größe von maximal 30 Personen. Einzelne Fremdenführer sind auch in der Lage, deutlich größere Gruppen zu führen, wir können dafür jedoch keine Garantie übernehmen und stellen es jedem unserer Fremdenführer frei, bei öffentlich ausgeschriebenen Terminen nach eigenem Ermessen eine Höchstteilnehmerzahl festzusetzen. Sollte ein Kunde wegen Erreichens der Höchstteilnehmerzahl nicht an unserer Stadtführung teilnehmen können, so hat er keinerlei Ansprüche gegen AHRE Austria Guide bzw. die City Tours GmbH.
  • Voranmeldung: Kunden mit Voranmeldung erhalten ihre Tickets als erste, werden also gegenüber Kunden ohne Voranmeldung bevorzugt behandelt. Wenn Sie sich für einen bestimmten Führungstermin anmelden möchten, können Sie das hier tun.

Sonderbestimmungen für private Termine

Für privat gebuchte Sonderführungen gelten folgende Sonderbestimmungen:

  • Zustandekommen des Vertrages: Erst durch eine Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung per Post oder Fax wird die gewünschte Dienstleistung als fix gebucht betrachtet. Telefonische Bestätigungen können leider nicht anerkannt werden. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie außerdem die Geschäftsbedingungen.
  • Zahlungsmodalitäten:
    • Barzahlung: Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Teilnahmeentgelt vor Beginn der Dienstleistung vor Ort in bar zu entrichten.
    • Scheckzahlung und Auslandsüberweisungen: Scheckzahlung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Auslandsüberweisungen spesenfrei für den Empfänger.
    • Überweisung gegen Rechnungslegung: Bei Zahlung mittels Überweisung ist die Zahlungsfrist von 2 Wochen zu beachten. Bei Ausgang einer Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,- verrechnet.
    • Kreditkarten: AHRE Austria Guide und die City Tours GmbH akzeptieren zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Kreditkarten: Diners Club, VISA, Master Card. Wenn der Kunde sich in der Auftragsbestätigung für Kreditkartenzahlung entscheidet, wird ihm ein gesondertes Autorisierungsformular übermittelt, das er vollständig ausgefüllt per Fax oder Post retourniert. Der Rechnungs-Gesamtbetrag wird dann von AHRE Austria Guide oder der City Tours GmbH unverzüglich von der Kreditkarte des Kunden abgebucht. Sollte das Kreditkartenunternehmen oder dessen befugter Vertreter aus welchen Gründen auch immer eine Abbuchungsgenehmigung nicht erteilen, behalten wir uns vor, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Wir werden jedoch in einem solchen Fall mit dem Kunden Kontakt aufnehmen, um alternative Zahlungsmöglichkeiten zu erörtern. Zusätzliche Kosten wie Disagio-Anteil oder Verwaltungsgebühren entstehen dem Kunden bei Zahlung mittels Kreditkarte nicht.
    • Akonto: Ab einem Betrag von € 500,- wird, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein 50%iges Akonto bei Buchung in Rechnung gestellt.
  • Stornobedingungen (nach den Richtlinien der Wirtschaftskammer Wien): Sollten sie gezwungen sein, eine bereits fix gebuchte Dienstleistung stornieren zu müssen, gilt folgende Regelung: Ein Storno bis 14 Tage vor der Dienstleistung ist kostenlos, bis 3 Tage vor der Dienstleistung werden 50% des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt. Bei einem Einlangen des Stornos innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe in Rechnung gestellt. Wenn eine Dienstleistung durch höhere Gewalt (Streik, Krieg, Naturkatastrophen u.ä.) nicht zustande kommt, wird kein Storno verrechnet. Stornos werden nur schriftlich anerkannt.
  • Wartezeiten: Falls wir nicht über eine vorhersehbare Verspätung in Kenntnis gesetzt wurden, wartet der Durchführende bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin auf den Kunden. Eine vorhersehbare Verspätung geben Sie bitte entweder unter der Telefonnummer +43 676 52 02 494 oder unter der auf Ihrer Reservierungsbestätigung angegebenen Telefonnummer bekannt. Bei Verspätung besteht kein automatischer Anspruch auf eine Dienstleistung in vollem Umfang - nach Maßgabe der Möglichkeiten kann dies jedoch vor Ort vereinbart werden. Änderungen im Leistungsumfang (z.B. Überstunden) müssen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
  • Änderungen des Dienstleistungsablaufs oder der Teilnehmerzahl: Jeder nachträgliche Wunsch auf Änderung der vereinbarten Dienstleistung von Seiten des Kunden bedarf der Schriftform und muß uns auf dem Postweg oder via Telefax bis maximal 3 Tage vor Programmbeginn erreichen. Ausschlaggebend ist dafür der Tag des Einlangens. Sollte sich bei Buchung von mehr als einem Fremdenführer zum gleichen Termin die Gruppengröße so verringern, daß weniger Fremdenführer als vereinbart benötigt werden, geben Sie dies bitte so früh wie möglich bekannt, da ansonsten für die nicht benötigten Fremdenführer ein Storno in Rechnung gestellt werden muß.
  • Gruppengröße: Die empfohlene Gruppengröße pro Fremdenführer liegt für unsere Gruselführungen bei maximal 30 Personen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können auch größere Gruppen von einem Guide geführt werden.

Mehr über die Gespenster-Führung

Folgen Sie den folgenden Links, um mehr über unsere gruseligen Stadtführungen in Wien zu erfahren:

Startseite | Über die Führung | Über den Autor | Unser Fremdenführer Team | Termine & Preise | Anmeldung | Sondertermine für Gruppen | Impressum



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